Eine Wohnung zu mieten gehört für Millionen Menschen zum Alltag – trotzdem entstehen rund um Mietvertrag, Nebenkosten, Kaution, Reparaturen oder Kündigung immer wieder Fragen. Welche Kosten dürfen auf Mieter umgelegt werden? Wie hoch darf die Mietkaution sein? Wer muss einen Schaden in der Wohnung bezahlen? Und was passiert eigentlich mit der Kaution nach dem Auszug?
Unser Mietratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Mietverhältnis und begleitet Mieter von der Wohnungssuche über den Einzug bis zum späteren Auszug. Gleichzeitig erhalten auch Vermieter einen Überblick darüber, welche Punkte bei einem Mietverhältnis besonders häufig zu Missverständnissen führen.
Hinweis: Die folgenden Informationen geben einen allgemeinen Überblick über das deutsche Mietrecht und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei Streitfällen kommt es häufig auf den Mietvertrag, den konkreten Sachverhalt und die aktuelle Rechtsprechung an.
Das Wichtigste rund ums Mieten auf einen Blick
- Der Mietvertrag sollte vor der Unterschrift vollständig gelesen und geprüft werden.
- Die Mietkaution darf bei Wohnraum grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten betragen.
- Zusätzlich zur Kaltmiete können Betriebskosten vereinbart werden.
- Bei Betriebskostenvorauszahlungen erhält der Mieter normalerweise einmal jährlich eine Abrechnung.
- Mängel in der Wohnung sollten dem Vermieter möglichst schnell und nachweisbar gemeldet werden.
- Bauliche Veränderungen dürfen Mieter nicht ohne Weiteres selbst vornehmen.
- Beim Einzug und Auszug ist ein ausführliches Übergabeprotokoll empfehlenswert.
- Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt bei einem unbefristeten Wohnraummietvertrag in der Regel etwa drei Monate.
- Die Rückzahlung der Mietkaution erfolgt nicht zwingend unmittelbar nach der Schlüsselübergabe.
Vor der Anmietung: Nicht nur auf die Kaltmiete achten
Bei einer Wohnungsbesichtigung steht häufig zunächst die Wohnung selbst im Mittelpunkt. Lage, Zimmeraufteilung, Balkon, Küche und Badezimmer entscheiden darüber, ob eine Immobilie interessant erscheint. Für die tatsächlichen monatlichen Kosten sind allerdings noch weitere Punkte entscheidend.
Neben der Nettokaltmiete sollten Mietinteressenten insbesondere auf Betriebskosten, Heizkosten, Stromkosten sowie mögliche Kosten für Stellplatz, Garage oder andere zusätzlich angemietete Flächen achten.
Aus einer vergleichsweise günstigen Kaltmiete kann dadurch eine deutlich höhere monatliche Belastung entstehen.
| Kostenart | Typische Bedeutung |
|---|---|
| Nettokaltmiete | Entgelt für die reine Nutzung der Wohnung |
| Betriebskosten | Laufende Kosten des Gebäudes und Grundstücks, soweit vereinbart und umlagefähig |
| Heizkosten | Kosten für Heizung und häufig auch Warmwasser |
| Strom | Wird bei vielen Wohnungen direkt mit einem Energieversorger abgerechnet |
| Stellplatz oder Garage | Kann Bestandteil des Mietvertrags oder separat vereinbart sein |
| Internet | Wird meist separat vom Mieter beauftragt |
Vor dem Vertragsabschluss lohnt es sich deshalb, eine realistische monatliche Gesamtbelastung zu berechnen.
Was sollte man bei einer Wohnungsbesichtigung prüfen?
Eine Besichtigung sollte nicht nur dazu dienen, einen ersten Eindruck zu gewinnen. Viele Merkmale einer Wohnung können sich später unmittelbar auf Wohnqualität und Kosten auswirken.
Besonders sinnvoll ist ein Blick auf:
- Zustand der Fenster und Türen
- mögliche Feuchtigkeit oder Schimmelspuren
- Heizungsart
- Zustand von Küche und Badezimmer
- Wasserdruck
- Steckdosen und Elektroinstallation
- Mobilfunkempfang und Internetanschluss
- Lärm von Straßen, Bahnstrecken oder Nachbarwohnungen
- Keller und weitere Abstellmöglichkeiten
- Parkmöglichkeiten
- Fahrradabstellplätze
- Zustand von Treppenhaus und Gemeinschaftsflächen
- Ausrichtung und Lichtverhältnisse der Wohnung
Wer ernsthaftes Interesse an einer Wohnung hat, kann außerdem nach dem Energieausweis und – soweit verfügbar – nach der ungefähren Höhe bisheriger Heiz- und Betriebskosten fragen.
Der Mietvertrag: Was Mieter vor der Unterschrift beachten sollten
Der Mietvertrag bildet die rechtliche Grundlage des Mietverhältnisses. Eine schnelle Unterschrift unter Zeitdruck ist deshalb nicht empfehlenswert.
Im Vertrag sollten unter anderem folgende Punkte eindeutig geregelt sein:
- Name der Vertragsparteien
- genaue Bezeichnung der Mietwohnung
- Beginn des Mietverhältnisses
- Höhe der Nettokaltmiete
- Höhe und Art der Betriebskosten
- Mietkaution
- mitvermietete Räume und Flächen
- Stellplätze oder Garagen
- Regelungen zu Schönheitsreparaturen
- mögliche Staffelmiete oder Indexmiete
- Kündigungsregelungen
- Tierhaltung
- Nutzung von Gemeinschaftsräumen
Zusätzlich sollte geklärt werden, welche Einrichtungsgegenstände tatsächlich Bestandteil der Mietsache sind. Das kann beispielsweise bei Einbauküchen, Schränken, Markisen oder Gartenhäusern relevant werden.
Kaltmiete, Warmmiete und Nebenkosten – was ist der Unterschied?
Im Alltag werden verschiedene Begriffe verwendet, die nicht immer eindeutig voneinander abgegrenzt werden.
Kaltmiete: Gemeint ist normalerweise die Nettokaltmiete für die Überlassung der Wohnung ohne Betriebskosten.
Betriebskosten: Hierzu zählen bestimmte laufende Kosten, die durch das Gebäude, Grundstück und deren Nutzung entstehen.
Heizkosten: Sie werden häufig gemeinsam mit den übrigen Betriebskosten als Vorauszahlung erhoben, in der Abrechnung jedoch gesondert ausgewiesen.
Warmmiete: Umgangssprachlich bezeichnet dieser Begriff meist die Kaltmiete einschließlich vereinbarter Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen.
Strom, Internet und andere individuell abgeschlossene Verträge sind in der angegebenen Warmmiete häufig noch nicht enthalten.
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Bei der Vermietung von Wohnraum darf eine vereinbarte Mietsicherheit grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Betriebskosten werden bei dieser Berechnung nicht mitgerechnet.
Wird die Kaution als Geldbetrag gezahlt, darf der Mieter sie grundsätzlich in drei gleichen monatlichen Raten leisten. Die erste Rate wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für mögliche Forderungen aus dem Mietverhältnis. Dazu können beispielsweise ausstehende Mietzahlungen oder berechtigte Forderungen wegen Schäden gehören.
Welche Nebenkosten dürfen Vermieter auf Mieter umlegen?
Nicht jede Ausgabe eines Vermieters darf automatisch als Betriebskosten auf den Mieter übertragen werden. Voraussetzung ist zunächst eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag.
Zu typischen Betriebskosten können beispielsweise gehören:
- Grundsteuer
- Wasserversorgung
- Entwässerung
- Heizkosten
- Warmwasserversorgung
- Müllentsorgung
- Gebäudereinigung
- Gartenpflege
- Straßenreinigung
- Beleuchtung gemeinschaftlicher Bereiche
- Schornsteinreinigung
- bestimmte Versicherungen des Gebäudes
- Hausmeisterkosten, soweit sie umlagefähige Tätigkeiten betreffen
Nicht zu den klassischen Betriebskosten gehören dagegen beispielsweise allgemeine Verwaltungsaufwendungen oder viele Reparaturkosten des Eigentümers.
Wann muss die Nebenkostenabrechnung kommen?
Wurden Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart, muss darüber grundsätzlich jährlich abgerechnet werden.
Die Abrechnung muss dem Mieter normalerweise spätestens zwölf Monate nach Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden.
Ein Beispiel: Läuft der Abrechnungszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember, muss die Abrechnung grundsätzlich spätestens bis zum 31. Dezember des folgenden Jahres vorliegen.
Mieter sollten eine Betriebskostenabrechnung nicht nur hinsichtlich des Endbetrags kontrollieren. Wichtig sind unter anderem:
- der korrekte Abrechnungszeitraum,
- die aufgeführten Gesamtkosten,
- der verwendete Verteilerschlüssel,
- der eigene Kostenanteil,
- die bereits geleisteten Vorauszahlungen und
- das daraus entstehende Guthaben oder die Nachzahlung.
Darf ein Mieter die Belege der Nebenkostenabrechnung sehen?
Ja. Mieter können grundsätzlich Einsicht in die Belege verlangen, die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegen. Dadurch lässt sich beispielsweise kontrollieren, ob bestimmte Rechnungen tatsächlich angefallen sind und richtig berücksichtigt wurden.
Die Belege können unter bestimmten Voraussetzungen auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden.
Was tun bei Mängeln in der Mietwohnung?
Ein tropfendes Rohr, eine ausgefallene Heizung oder Feuchtigkeit an einer Wand sollten nicht einfach ignoriert werden. Mieter sollten relevante Mängel möglichst schnell dem Vermieter beziehungsweise der Hausverwaltung mitteilen.
Eine schriftliche Meldung ist besonders sinnvoll, weil sich später nachvollziehen lässt, wann und in welcher Form der Vermieter informiert wurde.
Eine gute Mängelanzeige enthält:
- eine genaue Beschreibung des Problems,
- den betroffenen Raum,
- den Zeitpunkt der erstmaligen Feststellung,
- gegebenenfalls Fotos,
- eine Bitte um Prüfung beziehungsweise Beseitigung.
Bei akuten Schäden wie einem größeren Wasseraustritt muss natürlich möglichst schnell gehandelt werden, um weitere Schäden am Gebäude zu vermeiden.
Wer muss Reparaturen in einer Mietwohnung bezahlen?
Grundsätzlich ist der Vermieter dafür verantwortlich, die vermietete Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder Defekt automatisch vom Vermieter zu bezahlen ist.
Hat ein Mieter einen Schaden schuldhaft verursacht, kann er dafür verantwortlich sein. Zudem enthalten viele Mietverträge Regelungen zu sogenannten Kleinreparaturen. Ob eine solche Klausel wirksam ist und der konkrete Schaden darunter fällt, muss im Einzelfall geprüft werden.
Bei größeren Reparaturen an Heizung, Leitungen, Gebäudesubstanz oder fest eingebauten Einrichtungen liegt die Verantwortung dagegen häufig beim Vermieter, sofern der Mieter den Schaden nicht verursacht hat.
Darf man die Miete bei einem Mangel einfach kürzen?
Hier ist Vorsicht angebracht. Bei erheblichen Mängeln kann grundsätzlich ein Recht auf Mietminderung bestehen. Die Höhe hängt jedoch stark von der Art und dem Umfang der Beeinträchtigung ab.
Wer eigenständig einen zu hohen Betrag von der Miete abzieht, kann Zahlungsrückstände verursachen. Daher sollte insbesondere bei größeren Minderungsbeträgen vorher fachkundiger Rat eingeholt werden.
Unabhängig davon sollte der Vermieter zunächst nachweisbar über den Mangel informiert werden.
Wer ist für Schimmel in einer Mietwohnung verantwortlich?
Schimmel gehört zu den häufigsten Streitpunkten zwischen Mietern und Vermietern. Eine pauschale Antwort auf die Schuldfrage gibt es nicht.
Mögliche Ursachen sind beispielsweise:
- undichte Bauteile,
- Wärmebrücken,
- unzureichende Dämmung,
- Feuchtigkeitsschäden,
- unzureichendes Heizen,
- unzureichendes Lüften oder
- eine Kombination verschiedener Ursachen.
Bei deutlich sichtbarem Schimmel sollte der Vermieter möglichst früh informiert werden. Eine umfangreiche Schimmelbildung sollte nicht lediglich überstrichen werden, ohne zunächst die Ursache zu klären.
Darf der Vermieter die Wohnung betreten?
Mit Abschluss des Mietvertrags erhält der Mieter grundsätzlich das Recht, die Wohnung zu nutzen. Der Vermieter darf deshalb nicht nach Belieben oder unangekündigt die Wohnung betreten.
Es kann allerdings berechtigte Gründe für einen Zutritt geben, beispielsweise:
- notwendige Reparaturen,
- Überprüfung eines gemeldeten Schadens,
- Ablesen oder Austausch technischer Einrichtungen,
- bestimmte Modernisierungsmaßnahmen,
- Besichtigungen mit Kauf- oder Mietinteressenten bei bevorstehendem Ende des Mietverhältnisses.
Außer bei echten Notfällen sollte ein Termin grundsätzlich vorher abgestimmt beziehungsweise angekündigt werden.
Darf der Vermieter einen Schlüssel zur Wohnung behalten?
Mieter müssen grundsätzlich die tatsächliche Kontrolle über ihre Wohnung erhalten. Ein Vermieter sollte deshalb nicht ohne Zustimmung des Mieters einen Wohnungsschlüssel zurückbehalten und selbstverständlich auch nicht eigenmächtig die Wohnung betreten.
Für Notfälle können Mieter freiwillig einen Ersatzschlüssel bei einer Vertrauensperson hinterlegen.
Dürfen Mieter Haustiere halten?
Bei der Tierhaltung kommt es auf die Art des Tieres und die konkrete vertragliche Regelung an. Kleintiere wie beispielsweise Zierfische oder Hamster sind anders zu bewerten als größere Tiere wie Hunde.
Eine generelle Antwort nach dem Muster „Haustiere sind immer erlaubt“ oder „Haustiere können vollständig verboten werden“ ist daher zu pauschal.
Bei Hunden oder Katzen kann eine Prüfung des Einzelfalls notwendig sein. Relevant können beispielsweise Größe und Anzahl der Tiere, die Wohnung, Interessen anderer Bewohner oder konkrete Störungen sein.
Darf man in einer Mietwohnung bohren?
Normale Bohrlöcher zur üblichen Nutzung einer Wohnung sind grundsätzlich etwas anderes als umfangreiche bauliche Veränderungen. Regale, Bilder, Lampen oder Schränke müssen in vielen Wohnungen befestigt werden können.
Vorsicht ist allerdings bei Fliesen, Leitungen, Fassaden, Fenstern oder größeren baulichen Eingriffen angebracht. Wer beispielsweise eine Wand verändern, einen Durchbruch schaffen oder fest mit dem Gebäude verbundene Installationen einbauen möchte, sollte vorher unbedingt die Zustimmung des Vermieters einholen.
Darf ein Mieter die Wohnung renovieren?
Malerarbeiten oder eine individuelle Wandgestaltung sind normalerweise Teil der gewöhnlichen Nutzung einer Wohnung. Umfangreiche bauliche Veränderungen sind davon jedoch zu unterscheiden.
Vor Maßnahmen wie:
- Wanddurchbrüchen,
- Versetzen von Türen,
- größeren Veränderungen im Badezimmer,
- Veränderungen an Elektroinstallationen,
- Außeninstallationen,
- Einbau neuer Fenster oder
- anderen Eingriffen in die Gebäudesubstanz
sollte eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers eingeholt werden.
Was bedeutet Schönheitsreparaturen?
Unter Schönheitsreparaturen werden typischerweise dekorative Renovierungsarbeiten verstanden. Dazu können beispielsweise das Streichen oder Tapezieren von Wänden und Decken gehören.
In vielen Mietverträgen finden sich Klauseln, durch die bestimmte Arbeiten auf den Mieter übertragen werden sollen. Allerdings ist nicht automatisch jede Formulierung wirksam.
Besonders bei älteren Mietverträgen oder starren Renovierungsfristen kann sich deshalb eine genauere Prüfung lohnen.
Muss eine Wohnung beim Auszug komplett weiß gestrichen werden?
Eine pauschale Pflicht, jede Mietwohnung beim Auszug unabhängig von ihrem Zustand vollständig weiß zu streichen, lässt sich nicht allgemein annehmen.
Entscheidend sind unter anderem der Zustand der Wohnung, die ursprüngliche Übergabe, die Mietdauer und die konkrete Regelung im Mietvertrag.
Wer beispielsweise außergewöhnlich kräftige oder schwer überdeckbare Wandfarben verwendet hat, kann beim Auszug allerdings mit anderen Anforderungen konfrontiert sein als ein Mieter mit einer neutral gestalteten Wohnung.
Was gehört in ein Übergabeprotokoll?
Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist sowohl beim Einzug als auch beim Auszug sinnvoll. Es dokumentiert den Zustand der Wohnung zu einem bestimmten Zeitpunkt und kann spätere Auseinandersetzungen erleichtern.
Festgehalten werden sollten insbesondere:
- Datum der Übergabe
- Namen der anwesenden Personen
- Zustand der einzelnen Räume
- vorhandene Schäden und Gebrauchsspuren
- Zählerstände
- Anzahl der übergebenen Schlüssel
- Zustand von Küche und Badezimmer
- gegebenenfalls mitvermietete Möbel oder Geräte
Zusätzlich können Fotos angefertigt werden. Idealerweise lassen sich Zeitpunkt und Zustand später eindeutig nachvollziehen.
Welche Zählerstände sollte man beim Einzug notieren?
Je nach Wohnung können unterschiedliche Zähler vorhanden sein. Häufig relevant sind:
- Strom
- Gas
- Kaltwasser
- Warmwasser
- Heizung beziehungsweise Wärmemengenzähler
Die Zählerstände sollten am Tag der Übergabe dokumentiert werden. Ein zusätzliches Foto des jeweiligen Zählers kann sinnvoll sein.
Wie kündigt man eine Mietwohnung richtig?
Bei einem normalen unbefristeten Wohnraummietvertrag kann der Mieter grundsätzlich ordentlich kündigen. Dabei müssen Form und Frist beachtet werden.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt für Mieter im Regelfall etwa drei Monate. Soll ein bestimmter Monat noch für die Berechnung der Frist berücksichtigt werden, muss die Kündigung rechtzeitig beim Vermieter eingehen.
Entscheidend ist nicht allein das Absendedatum, sondern grundsätzlich der rechtzeitige Zugang beim Vermieter.
Bei Zeitmietverträgen, Kündigungsausschlüssen oder besonderen Vertragsgestaltungen können andere Voraussetzungen gelten.
Kann man einen Mietvertrag per E-Mail kündigen?
Eine gewöhnliche Kündigung eines Wohnraummietvertrags unterliegt gesetzlichen Formanforderungen. Eine einfache E-Mail oder Messenger-Nachricht reicht dafür im Regelfall nicht aus.
Wer sicher kündigen möchte, sollte daher auf eine formgerechte Kündigung achten und zusätzlich einen nachweisbaren Zugang ermöglichen.
Was passiert, wenn mehrere Personen den Mietvertrag unterschrieben haben?
Stehen beispielsweise beide Partner als Mieter im Vertrag, sind grundsätzlich auch beide Vertragspartner. Zieht nur eine Person aus, verschwindet sie dadurch nicht automatisch aus dem Mietvertrag.
Auch eine Kündigung muss bei mehreren Mietern grundsätzlich von allen Vertragspartnern berücksichtigt werden.
Soll nur eine Person aus dem Vertrag ausscheiden und die andere die Wohnung weiter mieten, ist normalerweise eine entsprechende Vereinbarung mit dem Vermieter notwendig.
Kann man vor Ablauf der Kündigungsfrist einen Nachmieter stellen?
Der weit verbreitete Gedanke, man müsse lediglich drei geeignete Nachmieter präsentieren und könne anschließend automatisch aus jedem Vertrag aussteigen, ist in dieser Allgemeinheit nicht richtig.
Ob ein Nachmieter zu einer früheren Vertragsbeendigung führt, hängt unter anderem vom Vertrag, einer Vereinbarung mit dem Vermieter und möglichen besonderen Umständen ab.
In der Praxis kann es sich dennoch lohnen, mit dem Vermieter über eine einvernehmliche frühere Vertragsbeendigung zu sprechen.
Wann bekommt man die Mietkaution zurück?
Die Mietkaution muss nach dem Auszug nicht zwangsläufig sofort am Tag der Schlüsselübergabe ausgezahlt werden. Der Vermieter darf zunächst prüfen, ob noch berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis bestehen.
Relevant können beispielsweise sein:
- offene Mietzahlungen,
- berechtigte Schadenersatzansprüche,
- noch nicht abschließend geklärte Betriebskosten.
Bestehen keine offenen Forderungen mehr, muss die Kaution einschließlich der dem Mieter zustehenden Erträge zurückgezahlt werden.
Was ist beim Auszug aus der Wohnung wichtig?
Ein gut vorbereiteter Auszug verhindert viele spätere Probleme. Einige Wochen vor dem Auszug sollte deshalb der Mietvertrag noch einmal geprüft werden.
Eine praktische Checkliste:
- Kündigungsbestätigung beziehungsweise Vertragsende prüfen
- Renovierungspflichten im Vertrag kontrollieren
- eigene Einbauten entfernen oder deren Übernahme vereinbaren
- Keller, Dachboden und Stellplatz räumen
- Zählerstände dokumentieren
- Wohnungszustand fotografieren
- alle Schlüssel zusammensuchen
- Übergabeprotokoll erstellen
- neue Anschrift mitteilen
- Strom-, Internet- und sonstige Verträge ummelden oder kündigen
Häufige Fragen zum Mieten – Mietratgeber FAQ
Wie hoch darf eine Mietkaution sein?
Bei Wohnraum darf eine vereinbarte Mietkaution grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Betriebskostenvorauszahlungen werden dabei nicht mitgerechnet.
Kann ich die Mietkaution in Raten bezahlen?
Bei einer Geldkaution darf der Mieter die Sicherheit grundsätzlich in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
Was ist der Unterschied zwischen Kaltmiete und Warmmiete?
Die Kaltmiete bezeichnet normalerweise die reine Miete für die Wohnung. Bei der Warmmiete kommen vereinbarte Betriebs- und Heizkosten hinzu. Strom, Internet und weitere individuelle Verträge sind häufig nicht enthalten.
Wie oft bekommt man eine Nebenkostenabrechnung?
Bei vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen wird grundsätzlich jährlich abgerechnet.
Wie lange hat der Vermieter Zeit für die Nebenkostenabrechnung?
Die Abrechnung muss dem Mieter grundsätzlich spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden. Für Ausnahmen können besondere Voraussetzungen gelten.
Darf ich die Rechnungen hinter der Nebenkostenabrechnung prüfen?
Ja. Mieter können grundsätzlich Einsicht in die zugrunde liegenden Belege verlangen.
Was muss ich tun, wenn etwas in der Wohnung kaputtgeht?
Ein relevanter Mangel sollte möglichst schnell dem Vermieter oder der Hausverwaltung gemeldet werden. Die Meldung sollte möglichst nachvollziehbar dokumentiert werden. Bei akuten Schäden muss zusätzlich versucht werden, Folgeschäden zu verhindern.
Muss der Vermieter jede Reparatur bezahlen?
Nein. Grundsätzlich ist der Vermieter zwar für die Erhaltung der Mietsache verantwortlich. Hat der Mieter einen Schaden schuldhaft verursacht, kann die Situation anders aussehen. Außerdem können wirksame Kleinreparaturregelungen eine Rolle spielen.
Darf ich bei Schimmel die Miete kürzen?
Bei erheblichen Mängeln kann grundsätzlich eine Mietminderung in Betracht kommen. Da Ursache und angemessene Höhe im Einzelfall umstritten sein können, sollte eine Kürzung der laufenden Mietzahlung nicht leichtfertig vorgenommen werden.
Darf mein Vermieter unangekündigt meine Wohnung betreten?
Grundsätzlich nein. Der Vermieter kann bei einem berechtigten Anlass Zugang benötigen, sollte einen Termin jedoch normalerweise vorher mit dem Mieter abstimmen beziehungsweise ankündigen. Bei echten Notfällen kann die Situation anders aussehen.
Darf der Vermieter einen Ersatzschlüssel behalten?
Der Vermieter darf nicht einfach ohne Zustimmung des Mieters einen Wohnungsschlüssel zurückbehalten, um sich selbst Zugang zur Wohnung zu ermöglichen.
Darf ich einen Hund oder eine Katze in der Mietwohnung halten?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Bei Hunden und Katzen können der Mietvertrag und die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden. Eine Einzelfallprüfung kann notwendig sein.
Darf ich Löcher in die Wand bohren?
Normale Bohrungen, die zur üblichen Nutzung einer Wohnung erforderlich sind, sind anders zu bewerten als bauliche Veränderungen. Bei Fliesen, Leitungen oder umfangreicheren Eingriffen sollte besonders vorsichtig vorgegangen werden.
Darf ich in einer Mietwohnung eine Wand entfernen?
Ein Wanddurchbruch oder das Entfernen einer Wand ist eine erhebliche bauliche Veränderung und sollte keinesfalls ohne vorherige Zustimmung des Eigentümers erfolgen.
Muss ich beim Auszug alle Wände weiß streichen?
Eine generelle Pflicht, jede Wohnung unabhängig von Zustand und Vertragsgestaltung komplett weiß zu streichen, besteht nicht automatisch. Entscheidend sind unter anderem die konkreten Vertragsregelungen und der Zustand der Wohnung.
Wie lang ist die Kündigungsfrist einer Mietwohnung?
Für Mieter beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist bei einem normalen unbefristeten Wohnraummietvertrag grundsätzlich etwa drei Monate. Besondere Vertragsgestaltungen können hiervon abweichen.
Kann ich meine Wohnung über WhatsApp kündigen?
Eine einfache WhatsApp-Nachricht erfüllt die gesetzlichen Formanforderungen für die normale Kündigung eines Wohnraummietvertrags grundsätzlich nicht.
Muss ich einen Nachmieter finden?
Nein. Bei einer normalen fristgerechten Kündigung besteht grundsätzlich keine Pflicht, selbst einen Nachmieter zu suchen.
Kann ich mit einem Nachmieter früher aus meinem Mietvertrag kommen?
Das ist möglich, wenn sich Vermieter und Mieter entsprechend einigen oder besondere vertragliche beziehungsweise rechtliche Voraussetzungen bestehen. Allein das Präsentieren mehrerer Nachmieter beendet den Vertrag jedoch nicht automatisch.
Was passiert mit der Kaution nach dem Auszug?
Der Vermieter darf prüfen, ob noch berechtigte Forderungen bestehen. Sind alle Ansprüche geklärt, ist die verbleibende Kaution einschließlich der dem Mieter zustehenden Erträge zurückzuzahlen.
Brauche ich beim Auszug ein Übergabeprotokoll?
Ein Übergabeprotokoll ist sehr empfehlenswert. Darin können der Zustand der Wohnung, vorhandene Schäden, Zählerstände und die Anzahl der zurückgegebenen Schlüssel dokumentiert werden.
Was passiert, wenn ich einen Wohnungsschlüssel verloren habe?
Ein verlorener Schlüssel sollte dem Vermieter gemeldet werden. Welche Kosten entstehen können, hängt unter anderem davon ab, um welche Art von Schlüssel beziehungsweise Schließanlage es sich handelt und ob tatsächlich ein Austausch erforderlich ist.
Darf ich meine Wohnung untervermieten?
Eine Untervermietung sollte nicht ohne vorherige Klärung mit dem Vermieter erfolgen. Abhängig davon, ob die gesamte Wohnung oder nur ein Teil untervermietet werden soll und welche Gründe bestehen, gelten unterschiedliche Voraussetzungen.
Darf der Vermieter die Miete erhöhen?
Eine Mieterhöhung ist nicht beliebig möglich. Voraussetzungen und Grenzen hängen unter anderem davon ab, ob eine normale Mieterhöhung, eine Indexmiete, eine Staffelmiete oder eine Erhöhung im Zusammenhang mit einer Modernisierung vorliegt.
Was ist eine Staffelmiete?
Bei einer Staffelmiete werden zukünftige Mietsteigerungen bereits im Mietvertrag festgelegt. Zu bestimmten Zeitpunkten steigt die Miete dann auf den vereinbarten Betrag.
Was ist eine Indexmiete?
Bei einer Indexmiete ist die Entwicklung der Miete an einen Preisindex gekoppelt. Dadurch kann sich die Miethöhe im Laufe der Zeit entsprechend der gesetzlichen Voraussetzungen verändern.
Was sollte ich beim Einzug fotografieren?
Sinnvoll sind Fotos sämtlicher bereits vorhandener Schäden und Gebrauchsspuren. Zusätzlich können Böden, Wände, Fenster, Türen, Sanitärbereiche, Einbauküche sowie die Zählerstände dokumentiert werden.
Wer zahlt für eine kaputte Heizung?
Bei einem technischen Defekt der zum Gebäude beziehungsweise zur Mietsache gehörenden Heizungsanlage ist grundsätzlich der Vermieter Ansprechpartner. Der Defekt sollte möglichst schnell gemeldet werden, insbesondere während der Heizperiode.
Was tun, wenn die Heizung im Winter ausfällt?
Der Vermieter beziehungsweise die zuständige Hausverwaltung sollte unverzüglich informiert werden. Bei einem länger anhaltenden oder erheblichen Heizungsausfall können weitere Rechte des Mieters bestehen. Eigenmächtige Maßnahmen sollten insbesondere bei größeren Kosten vorher abgestimmt werden.
Kann mein Vermieter mir einfach kündigen?
Für die ordentliche Kündigung von Wohnraum gelten für Vermieter andere Voraussetzungen als für Mieter. Ein Vermieter benötigt grundsätzlich einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund. Ob eine konkrete Kündigung wirksam ist, sollte im Zweifel individuell geprüft werden.
Was ist Eigenbedarf?
Von Eigenbedarf spricht man vereinfacht, wenn ein Vermieter die vermietete Wohnung für sich selbst oder bestimmte ihm nahestehende beziehungsweise gesetzlich berücksichtigte Personen benötigt. An eine wirksame Eigenbedarfskündigung werden verschiedene Voraussetzungen gestellt.
Fazit: Ein guter Mietratgeber hilft, Probleme frühzeitig zu vermeiden
Viele Streitigkeiten rund ums Wohnen entstehen nicht erst durch große rechtliche Probleme, sondern durch unklare Absprachen und fehlende Dokumentation. Schon beim Einzug lohnt es sich deshalb, Mietvertrag, Wohnungszustand, Zählerstände und übergebene Schlüssel sorgfältig festzuhalten.
Während des Mietverhältnisses sollten Mängel frühzeitig gemeldet und wichtige Absprachen möglichst schriftlich dokumentiert werden. Auch Betriebskostenabrechnungen sollten nicht ungeprüft abgelegt werden.
Beim Auszug helfen wiederum ein Übergabeprotokoll, Fotos und eine vollständige Schlüsselübergabe dabei, den Zustand der Wohnung eindeutig festzuhalten. Wer seine wichtigsten Rechte und Pflichten kennt, kann viele typische Probleme zwischen Mietern und Vermietern bereits vermeiden, bevor daraus ein größerer Streit entsteht.
